1. Alle gekauften, eingeführten, installierten und technisch modifizierten Spezialausrüstungen müssen den einschlägigen nationalen Qualitäts- und technischen Überwachungs-, Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften und -normen entsprechen, insbesondere muss die Auswahl und der Kauf von gefährlichen Hebemaschinen von den Sicherheits- und Ausrüstungsabteilungen genehmigt werden Vorauszahlung.
2. Wenn der gekaufte Kran das Werk verlässt, muss er die sicherheitstechnische Inspektion der örtlichen kommunalen Abteilung für Qualität und technische Überwachung bestehen und nach Erhalt des Verifizierungszertifikats für die technische Überwachung der Kransicherheit nach dem Zufallsprinzip ausgestellt werden.
3. Die Installationseinheit von Hebemaschinen muss das Qualifikationszertifikat erhalten, und das Installationspersonal muss über das Betriebszertifikat und die Arbeitserlaubnis verfügen, bevor es mit der Installation von Hebemaschinen beginnen kann, und es der übergeordneten Sicherheits- und Ausrüstungsabteilung zur Überprüfung und Einreichung vorlegen .
4. Vor der Auslieferung und dem Probebetrieb des Krans führt die Montageeinheit zunächst eine Eigenkontrolle durch und füllt den Eigenkontrollbericht aus. Nachdem die Übergabe- und Empfangseinheit die Vorabnahme (mit vollständigen Aufzeichnungen) bestanden hat, darf der Kran erst nach Prüfung und Abnahme durch die übergeordnete zuständige Sicherheits- und Ausrüstungsabteilung in den Probebetrieb genommen werden.
5. Die förmliche Abnahme muss nach den Vorschriften der übergeordneten Fachabteilungen für Technik, Sicherheit und Ausrüstung und den Anforderungen der Managementnorm „Drei Gleichzeitigkeiten“ zum Arbeitsschutz erfolgen.
6. Stärkung des Kranmanagements. Implementieren Sie sorgfältig verschiedene Managementsysteme und Sicherheitsinspektionssysteme des Krans, führen Sie regelmäßige Inspektionen, Wartungen und Reparaturen des Krans durch, beseitigen Sie rechtzeitig versteckte Gefahren und halten Sie den Kran jederzeit in gutem Betriebszustand.
7. Stärkung der Aus- und Weiterbildung von Kranführern, strikte Umsetzung der Sicherheitsbetriebsregeln und Verbesserung der technischen Betriebsfähigkeit und der Fähigkeit zur Handhabung von Notfällen.




